Berufshaftpflicht Sozialpädagogik / Sozialpädagoge

Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, die für die Erziehung und Bildung Verantwortung zu tragen haben, wissen um die wirtschaftlichen Risiken und die möglichen Schadensersatzansprüche. So ist immer auch eine Berufshaftpflichtversicherung wichtig. Denn mit der Sozialpädagogenversicherung können Sozialpädagogen eine umfangreiche Absicherung im beruflichen Leben in Anspruch nehmen. Übernommen werden auch Schäden, die nicht selbst verursacht wurden. Somit bietet die Berufshaftpflicht auch einen indirekten Rechtsschutz an. Berufshaftpflicht Sozialpädagogik

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SOZIALPÄDAGOGIK MIT BERUFSHAFTPFLICHT

Die Sozialpädagogik bezeichnet einen wichtigen Wissenschaftszweig im Bereich der sozialstaatlichen Intervention, der Erziehung und der Bildung. Die Eigenverantwortung des Menschen steht im Mittelpunkt des Sozialpädagogen. Dabei können immer wieder Probleme auftreten, die eine große finanzielle Belastung mit sich bringen können. So bietet die Berufshaftpflichtversicherung eine Deckung von mehreren Mio. Euro, wenn es zu Schäden kommen sollte. Vor allem bei Personenschäden sind Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit Versicherungen besser geschützt.

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Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
„§ 22 Grundsätze der Förderung
(1) Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden. Kindertagespflege wird von einer geeigneten Kindertagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt des Erziehungsberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen geleistet. Nutzen mehrere Kindertagespflegepersonen Räumlichkeiten gemeinsam, ist die vertragliche und pädagogische Zuordnung jedes einzelnen Kindes zu einer bestimmten Kindertagespflegeperson zu gewährleisten. Eine gegenseitige kurzzeitige Vertretung der Kindertagespflegepersonen aus einem gewichtigen Grund steht dem nicht entgegen. Das Nähere über die Abgrenzung von Tageseinrichtungen und Kindertagespflege regelt das Landesrecht.
(2) Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen
1.
die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern,
2.
die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen,
3.
den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Hierzu sollen sie die Erziehungsberechtigten einbeziehen und mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und anderen Personen, Diensten oder Einrichtungen, die bei der Leistungserbringung für das Kind tätig werden, zusammenarbeiten. Sofern Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam gefördert werden, arbeiten die Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege und der Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit anderen beteiligten Rehabilitationsträgern zusammen.
(3) Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.
(4) Für die Erfüllung des Förderungsauftrags nach Absatz 3 sollen geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege weiterentwickelt werden. Das Nähere regelt das Landesrecht.“

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/BJNR111630990.html

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FREIBERUFLICHE UND ANGESTELLTE SOZIALPÄDAGOGEN

Eine Berufshaftpflicht ist nicht nur für freiberufliche Pädagogen von Interesse, auch angestellte Sozialpädagogen sollten nicht auf eine Berufshaftpflichtversicherung verzichten. Geschützt werden können folgende Berufsfelder im Bereich der Sozialpädagogik:

  • Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsberatung, allgemeiner Dienst
  • Familienberatung, Familienarbeit, Jugendgesundheitsdienst, Erziehungshilfe, Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Zirkuspädagogik, Erlebnispädagogik
  • Tagesgruppenerziehung, Vollzeitpflege, Heimerziehung
  • Betreutes Wohnen, sozialpädagogische Einzelbetreuung, Schulsozialpädagogik
  • Kinder- und Jugendarbeit, Frühförderung, Jugendberatung
  • Jugendberufshilfe, Jugendgerichtshilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • schulbezogene Jugendsozialpädagogik, Streetworking, Vorschulerziehung

Mit einer Betriebshaftpflicht bietet sich eine Haftpflichtversicherung, die mehreren Pädagogen einen Versicherungsschutz zu bieten haben. Versicherungen wie die HDI Versicherung bietet eine gute Betriebshaftpflichtversicherung.

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WICHTIGE SOZIALVERBÄNDE IN DEUTSCHLAND

Es gibt zahlreiche wichtig Sozialpädagogikverbände, die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen Unterstützung zukommen lassen. Einige ausgewählte Verbände sind:

  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft für Lehrer (GEW)
  • Internationaler Bund – Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. (IB)
  • Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH)
  • Berufsverband der Erziehungswissenschaftlerinnen und Erziehungswissenschaftler (BV-Päd.) e.V. (BV-Päd.) / BV-Päd. – Professional Association of Educational Scientists
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW)
  • Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.V. (DVSG)
  • Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. – DBSH

Weiteres zum Thema Berufshaftpflicht auch immer unter berufshaftpflicht-fp.de.

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Kontakt Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. – DBSH

Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin
Tel.: +49 (0)30 2887563-10
E-Mail: info[at]dbsh.de
Fax: +49 (0)30 2887563-29
Internet: www.dbsh.de